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Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Die Institution des „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen” wurde geschaffen, um Gerichten, Unternehmen, Behörden und Privatleuten die Suche nach fachlich besonders qualifizierten Sachverständigen mit besonders hoher Glaubwürdigkeit und Gewähr für Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit zu erleichtern. Sie ist heute in $ 36 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt und hat ihre Wurzeln in der preußischen allgemeinen Gewerbeordnung aus der Mitte des 19. Jahrhunderts.
Die besondere Sachkunde auf dem jeweiligem Sachgebiet wird durch staatliche oder halbstaatliche Stellen, z.B. Industrie- und Handelskammer überprüft.
Die Sachverständigen sind darauf vereidigt, dass sie ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten.
Die verantwortliche Stellung des ö.b.u.v. Sachverständigen stellt neben seiner überdurchschnittlichen Erfahrung und Qualifizierung mit Fortbildungspflicht auf dem entsprechenden Sachgebiet ebenso hohe Anforderungen an seine Charakterstärke, Sorgfalt, Korrektheit und persönliche Integrität.